Hygiene- und Verhaltenskonzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Zum Schutz unserer Mitglieder vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus haben wir folgende Verhaltens- und Hygienemaßnahmen aufgestellt, welche von jedem aktiven Spieler und Trainer als Voraussetzung für den Trainingsbetrieb einzuhalten sind.

  • Sollten bei einem Vereinsmitglied oder innerhalb dessen Haushalt und Freundeskreis nachfolgende Symptome auftreten, sollte auf eine Teilnahme am Training verzichtet werden. Symptome sind: Trockener Husten, Fieber, Müdigkeit, Atemnot und sämtliche Erkältungssymptome.
  • Bei Kontakt zu einer nachweislich mit Corona infizierten Person ist für mindestens 14 Tage nach dem Kontakt das Training verboten.
  • Bei Rückkehr aus einem derzeitig als Hotspot geltenden Gebiet ist ebenfalls eine 14-tägige Trainingspause einzuhalten.
  • Angehängte Einwilligungserklärung ist vor dem ersten Trainingsbesuch ausgefüllt und unterschrieben bei dem jeweiligen Trainer/Betreuer abzugeben, ansonsten wird die Teilnahme am Trainingsbetrieb verwehrt.

Maßnahmen zum Trainingsbetrieb:

  • Das Training ist kontaktfrei durchzuführen. Das Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen ist untersagt, ebenso das Jubeln in der Gruppe.
  • Ein Mindestabstand von 1,50 m in alle Richtungen muss stetig gegeben sein.
  • Trainiert wird in Kleingruppen aus max. 5 Spielern oder 4 Spieler und Trainer.
  • Trainingsgruppen werden von den Trainern festgelegt und sind möglichst nicht zu verändern.
  • Trainingsfläche pro Kleingruppe mind. 1000 m². Trainingsflächen sind durch den Verein markiert worden.
  • Training von Spielsituationen mit körperlichem Kontakt sind untersagt.
  • Vor und nach dem Training müssen sich die Teilnehmer an den bereit gestellten Desinfektionsspender/Waschbecken gründlich die Hände waschen.
  • Trainingsteilnehmer müssen bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen.
  • Es werden Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung für jedes Training geführt.
  • Mitgebrachte Getränke sind namentlich zu kennzeichnen und an den dafür vorgesehenen Flächen abzulegen.
  • Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln behalten wir uns vor den Spieler vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
  • Toiletten sind geöffnet und dürfen nur einzeln betreten werden.
  • Die Umkleidekabinen und die Duschen bleiben geschlossen.
  • Keine Gruppenbildung vor dem Trainingsgelände solange das Trainingsgelände von einem Verantwortlichen für den Zutritt freigegeben wurde.
  • Zutritt des Sportgeländes ist für Eltern untersagt, außerhalb des Sportgeländes ist auch hier auf einen Mindestabstand von 1,50 m zu achten.
  • Nach Trainingsende ist das Sportgelände umgehend zu verlassen.Die genutzten Trainingsmaterialien werden nach jedem Training gereinigt bzw. desinfiziert.

Maßnahmen zum Hygienekonzept:

Der Trainingsbetrieb findet auf eigene Verantwortung statt. Auf die Einhaltung der festgelegten Hygienemaßnahmen sind alle am Trainingsbetrieb teilnehmenden Sportler bzw. deren Eltern mitverantwortlich.

  • Kein Trainingsbesuch bei Krankheitssymptomen, die auf eine CoViD-19 Erkrankung schließen lassen.
  • Keine Fahrgemeinschaften zur Trainingsanreise.
  • Es wird empfohlen, vor und nach dem Training bzw. zur An- und Abreise einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Desinfektionsmittel werden vom Verein im Bereich des Eingangs / Ausgangs zur Verfügung gestellt.
  • Benennung eines Hygienebeauftragten der für die Einhaltung des Desinfektionsschutzes verantwortlich ist.
  • Beim Betreten und beim Verlassen des Sportgeländes ist auf eine gründliche Händedesinfektion zu achten.
  • Zugang und Abgang zum Sportgelände sind gekennzeichnet und müssen von den Teilnehmern berücksichtigt werden.
  • Reinigung und Desinfektion der Trainings- und Spielgeräte / Bälle nach deren Benutzung.
  • Trainer/Betreuer haben eine persönliche Schutzausrüstung (Maske und Handschuhe) während des Trainings bei sich zu tragen, um evtl. Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen zu können.
  • Das Sportgelände ist nach dem Training umgehend zu verlassen und die Kinder zeitnah abzuholen.
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